Gemeinde Selters (Taunus)
Amtliche Bekanntmachung
Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) und Nachrücken einer Ersatzperson
Der aufgrund des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE) gewählter Vertreter
Christian Triebel, wohnhaft Kirchstraße 36A, 65618 Selters (Taunus),
hat mit Wirkung zum 31.12.2024, das Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt.
Die nachfolgenden Bewerber des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE),
Anna Maria Gautsch-Staab, wohnhaft Jahnstraße 2, 65618 Selters (Taunus),
Detlef Michel, wohnhaft Schulweg 15, 65618 Selters (Taunus),
Marius Reichwein, wohnhaft Schulweg 10, 65618 Selters (Taunus) und
Lukas Gautsch, wohnhaft Schulweg 40, 65618 Selters (Taunus),
bleiben unberücksichtigt, da sie auf ihr Mandat verzichtet haben.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass Herr Christian Triebel, zum 31.12.2024, aus der Gemeindevertretung ausscheidet, Frau Gautsch-Staab, Herr Michel, Herr Reichwein und Herr Gautsch unberücksichtigt bleiben und der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE)
Uwe Kolb, wohnhaft Talblick 20, 65618 Selters (Taunus),
zum 01.01.2025, in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Selters (Taunus), 27.11.2024
Michael Urbanke, Gemeindewahlleiter