Die aufgrund des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE) bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Ortsbeirat Eisenbach gewählte
Katharina Gautsch, wohnhaft Wiesenstr. 4, 65618 Selters (Taunus),
hat ihr Mandat im Ortsbeirat Eisenbach niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit §33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass Frau Gautsch aus dem Ortsbeirat Eisenbach ausscheidet und die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE),
Bernd Schmidt, wohnhaft Kirchhofstr.1, 65618 Selters (Taunus),
in den Ortsbeirat Eisenbach nachrückt.
Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Selters (Taunus), 08.01.2024
Michael Urbanke, Gemeindewahlleiter