Bebauungsplan „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters
- Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB -
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters
- Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB -
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 19.12.2018 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters beschlossen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan im Planbereich einem Änderungsverfahren zu unterziehen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Entwicklung neuer Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für den örtlichen Bedarf vorbereitet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich folgende Flurstücke in der Gemarkung Niederselters: In Flur 6 das Flurstück 55/6 vollständig; in Flur 7 die Flurstücke 17/2 und 17/5 jeweils vollständig; in Flur 8 die Flurstücke 2/12, 2/13 und 11/2 jeweils vollständig und die Flurstücke 8/1, 9/1, 10, 11/1, 12/3 und 18/1 jeweils teilweise.
Die Planentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans werden mit der gemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Donnerstag, den 09. November 2023 bis einschließlich Freitag, den 15. Dezember 2023
im Internet veröffentlicht (Link untenstehend). Sie können auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ergänzend können die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an bauamt@selters-taunus.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Selters, Bauamt, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Bauamt, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus) öffentlich ausgelegt (zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB). Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Umweltbezogene Informationen:
Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen im Umweltbericht als Teil der gemeinsamen Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Mensch (Lärm, sonstige Emissionen), Kultur- und sonstige Sachgüter, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild / Erholungseignung. In einem eigenständigen artenschutzrechtlichen Fachgutachten wurden die Tiergruppen Avifauna, Reptilien und mögliche Vorkommen des Schmetterlings „Dunkler Ameisenbläulings (Maculinea nausithous)“ untersucht. Im Rahmen der Umweltprüfung wird auch eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung vorgenommen.
Weiterhin können folgende im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 (1) BauGB von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden:
Landkreis Limburg-Weilburg – Fachdienst Bauen und Naturschutz:
Hinweis zur tatsächlichen Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Auenverbund Lahn-Dill“, Empfehlungen zum Auenschutz.
Landkreis Limburg-Weilburg – Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz:
Bedenken wegen der Lage im Auenbereich des Emsbachs, Anregungen zur Eingriffsminimierung, Hinweise zu den Bestimmungen in Überschwemmungsgebieten und zum vorsorgenden Bodenschutz.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen:
Hinweise zu Bodendenkmälern.
Regierungspräsidium Gießen:
Bedenken wegen der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen, Hinweise zum Hochwasserschutz, der Entwässerung, dem vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz, Altlasten, der Entsorgung von Bauabfällen, den Belangen der Landwirtschaft, den Inhalten des Umweltberichts und zum Monitoring.
Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände im Landkreis Limburg-Weilburg:
Hinweise zu Lage des Überschwemmungsgebiets, Einfriedungen als Wanderhindernis von Kleinsäugern, Nutzung von Solarenergie, Wurzelschutz bei Versorgungsleitungen, Gebäudeenergiestandards.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Selters oder ein von der Gemeinde Selters eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Selters oder den von der Gemeinde Selters eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Selters oder dem von der Gemeinde Selters eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planaufstellung / Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Selters, den 01.11.2023
Subat
Bürgermeister
Hier können Sie die Begründung einsehen.
Hier können Sie den Umweltbericht einsehen.
Hier können Sie die Planzeichnung (Bebauungsplan) einsehen.
Hier können Sie die Planzeichnung (FNP) einsehen.
Hier können Sie die umweltrelevante Stellungnahme einsehen.