Bundestagswahl 2025
Öffnungszeiten des Rathauses „zwischen den Jahren“

Montag, 23. Dezember 2024, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag, 27. Dezember 2024, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, 30. Dezember 2024, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Öffnungszeiten besteht für die Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, zur Bescheinigung des Wahlrechts auf den Formblättern von Unterstützungsunterschriften sowie zur Bescheinigung der Wählbarkeit.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anderweitige behördliche Dienstleistungen (z. B. Beantragung von Ausweisen etc.) nicht möglich sind.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass der vormals genannten Service nicht in Verbindung mit der Ausstellung oder Beantragung von Briefwahlunterlagen steht. Die Beantragung bzw. die Ausstellung von Briefwahlunterlagen, wird nach derzeitigem Kenntnisstand erst ab  Anfang Februar 2025 möglich sein.