Es wird, wie bisher, nur reiner Grünabfall, d. h. Gras und weicher Strauchschnitt, angenommen.
Anlieferungen außerhalb der genannten Zeiten, sowie das Abladen auf bzw. vor dem Gelände des Bauhofes sind absolut unzulässig und fallen unter den Tatbestand der illegalen Abfallentsorgung.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Dieses Entsorgungsangebot ist eine zusätzliche Möglichkeit der Abfallbeseitigung. Vorrangig sollten die Möglichkeiten der Abfallbeseitigung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (braune Tonne sowie Gehölzschnittentsorgung) ausgeschöpft werden, für die generell die Abfallgebühren entrichtet werden.