Aufgrund schadhafter Trinkwasserbehälter im Versorgungsgebiet kam es in der Vergangenheit zu bakteriologischen Verunreinigungen des Trinkwassers. Daher wird das Trinkwasser auf Anordnung des Gesundheitsamtes gechlort. Die Chlormaßnahmen müssen so lange aufrechterhalten werden, bis die Ursachen für die bakteriologischen Verunreinigungen abgestellt sind. Die Entscheidung über das Einstellen der Chlorung obliegt dem Gesundheitsamt.
Die durchgeführte Desinfektion richtet sich nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der „Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“. Die hierin festgelegten Höchstkonzentrationen an Desinfektionsmittel werden in der Gemeinde Selters (Taunus) deutlich unterschritten. Die Chlorkonzentrationen im Trinkwasser werden messtechnisch überprüft und deren Wirksamkeit durch mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen abgesichert.
Das Trinkwasser ist somit in allen Ortsteilen uneingeschränkt nutzbar.
Aufgrund der nicht vollumfänglich erforschten Auswirkungen wird allerdings empfohlen, dass Schwangere bzw. stillende Mütter, Babys, kranke und empfindliche Menschen auf den Verzehr des Trinkwassers verzichten sollten.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 06483/9122-0 gerne zur Verfügung.