Umtauschpflicht des Papierführerscheins

Bereits mehrfach hat der Landkreis über die Umtauschpflicht von Papierführerscheinen informiert. Die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ verlieren seit dem 19. Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Im Einzelnen richtet sich dies nach dem Geburtsjahr der Inhaber. Ein alter Papierführerschein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden.

Um eine Überlastung der Verwaltungen zu verhindern, hat der Gesetzgeber den Umtausch in einem zeitlichen Stufenplan geregelt.

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Papierführerschein ausgetauscht sein muss

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben mehr Zeit und müssen den Umtausch des Papierführerscheins erst bis zum Jahr 2033 vornehmen.

Aktuell müssen sich Inhaber eines Papierführerscheins der Jahrgänge 1971 oder später um einen Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2025 kümmern. Ferner auch Umtauschpflichtige aus den drei   vorangegangenen Stufen, die bislang noch keinen Pflichtumtausch vorgenommen haben.

Aufgrund der großen Anzahl der Umtauschpflichtigen ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu bemühen. Dabei sollte z.B. von Personen der Jahrgänge ab 1971 nicht bis Ende des Jahres 2024 gewartet werden, zumal Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel stets zu weiteren Engpässen führen können.

Zum Umtausch wird ein Termin benötigt und die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Termin ist online über die Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.landkreis-limburg-weilburg.de buchbar. Auf der Startseite des Landkreises befindet sich das Feld „Bürgerservice“; dort sind die Online-Dienste mit der Terminvergabe hinterlegt. Hier besteht nun die Möglichkeit, aus dem Kalender den passenden Termin bei der Führerscheinstelle in Limburg oder Weilburg auszuwählen und zu buchen. Für den Umtausch von zwei Führerscheinen, z. B. bei Ehepartnern, werden zwei Termine benötigt, die aber zusammenhängend gebucht werden können. Nach erfolgter Buchung wird auf Wunsch eine Bestätigungsmail versandt. Weiterhin wird bei der Terminbuchung angezeigt, welche Unterlagen für den Umtausch benötigt werden.

Noch einfacher gelangen Sie über den QR-Code zur Terminbuchung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür einfach die Kamera des Smartphones öffnen und den nebenstehenden QR-Code anklicken.

In Einzelfällen ist auch die telefonische Buchung eines Termins für Personen möglich, die keinen Internetzugang haben. Aufgrund der großen Anzahl der vom Umtausch betroffenen Personen soll die Terminbuchung jedoch möglichst online erfolgen. 

Die Kosten für den Umtausch betragen 30,30 Euro inclusive der Gebühr für den Direktversand durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben direkt nach Hause.  Wird eine andere Bestellform gewählt, kann die Gebühr variieren.

Sollte der alte Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden sein, wird außerdem eine Karteikartenabschrift benötigt, die telefonisch oder per E-Mail bei der Behörde angefordert werden kann, die den Führerschein damals ausgestellt hat.

Wurde die Umtauschfrist verpasst, ist der alte Führerschein nicht mehr gültig. Der Umtausch des Führerscheins kann aber auch noch nach Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Wird ein alter Führerschein weiterhin genutzt, muss mit einem Verwarngeld gerechnet werden. Auch bei Kontrollen im Ausland kann es mit alten Dokumenten Probleme geben, was oftmals bereits heute der Fall sein kann. Das Ablaufdatum für einen Führerschein bedeutet, dass dieses Dokument seine Gültigkeit verliert, die Fahrerlaubnis als solche aber bestehen bleibt.

Für Inhaber eines Führerscheins im Scheckkartenformat, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins. Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 01.01.1999 und 31.12.2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierauf wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt gesondert hingewiesen.

Hintergrund:

Die Regelung zum Führerscheinumtausch geht auf eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahr 2013 zurück, mit der die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Darin ist festgelegt worden, dass alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden müssen. Ziel der Maßnahme war eine Vereinheitlichung der derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der EU und Erhöhung der Fälschungssicherheit.