Im Hinblick auf die bevorstehende Silvesternacht weist die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde Selters (Taunus) darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Altenheimen nach den Bestimmungen der Sprengstoffverordnung grundsätzlich verboten ist. Ebenfalls ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der erhöhten Brandgefahr auch in der Nähe von Fachwerkhäusern nicht erlaubt.
Grundlage dieser Verbote ist § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV).
Die örtliche Ordnungsbehörde bittet um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.