Parkverbot im Bereich der Park & Ride Anlage „Bahnhofstraße“

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am Samstag, 18.05.2024, von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, aufgrund von Pflegearbeiten das Abstellen von Fahrzeugen in bestimmten Bereichen der Park & Ride-Anlage „Bahnhofstraße“ untersagt ist.

Die von dem Parkverbot betroffenen Bereiche sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet, welche bereits vier Tage vor deren Inkrafttreten aufgestellt werden.

Bei Zuwiderhandlungen kann es zu kostenpflichtigen Abschlepp-/ Versetzungsmaßnahmen der Fahrzeuge kommen, zudem wird ein Verwarnungsgeld erhoben. Die damit verbundenen Gesamtkosten können sich auf bis zu 500,00 Euro belaufen.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Nutzerinnen und Nutzer der vormals genannten Parkfläche, insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer, die Ihre Fahrzeuge über mehrere Tage in diesem Bereich abstellen, um Kenntnisnahme und entsprechende Beachtung.