Die Gemeindekasse der Gemeinde Selters (Taunus) weist alle Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 14. und 15. Februar 2024
- die Gewerbesteuer,
- die Grundsteuer sowie
- die Grundabgaben (Wasser-, Kanal- und Niederschlagswassergebühren)
fällig werden.
Die festgesetzten Zahlungsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Bescheid. Damit eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet ist, geben Sie bitte als Verwendungszweck Ihr vollständiges Kassenzeichen (oben rechts auf Ihrem aktuellen Bescheid) an. Zur Vermeidung von Mahngebühren und möglichen Säumniszuschlägen ist die pünktliche Zahlung erforderlich.
Für diese Fälligkeit können Änderungen von Bankverbindungen bis einschließlich 05. Februar 2024 berücksichtigt werden. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der Gemeindekasse oder hier.
Gutschriften (Minus-Beträge) aus der Jahressollstellung werden mit der Fälligkeit 15.02. bzw. ggf. weiteren Fälligkeiten im Jahr verrechnet!